Wir Pfarreiseelsorger halten uns mit Recht zurück, wenn es um tagespolitische Fragen oder um anstehende Abstimmungen geht. Die Gefahr, dabei vereinnahmt zu werden oder zu übersehen, dass man in vielen Dingen auch als guter Katholik eine andere Meinung haben kann, ist zu gross. Dies gilt auch für die Abstimmung vom 12. Februar, bei der das Schweizer Stimmvolk über das Referendum zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) entscheidet.
Pfarreiliche Angebote sowie der tiefe Steuerfuss könnten betroffen sein
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche und der Synodalrat der Römisch-katholischen Körperschaft verzichten auf eine Abstimmungsempfehlung für den 12. Februar. Die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen sind wie immer frei in ihrer Entscheidung. Die Kirchen rufen aber in einer gemeinsamen Stellungnahme dazu auf, sich eingehend mit der Vorlage zu befassen und den persönlichen Entscheid sorgfältig und in christlicher Verantwortung zu treffen. Denn die Kantonalkirchen gehen davon aus, dass die Annahme dieses Referendums unmittelbare und negative Auswirkungen auf die zur Verfügung stehenden kirchlichen Steuermitteln bewirkt, was zur Streichung kirchlicher Angebote oder einer möglichen Erhöhung des Steuerfusses führen kann.
Machen Sie sich vor der Abstimmung doch ein eigenes Bild und lesen Sie die gemeinsame Stellungnahme.