Kirchenaustritt

Sollten Sie sich zu diesem Schritt entschieden haben, müssen Sie den Austritt schriftlich mit Angabe Ihrer persönlichen Daten (Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand) und Ihrer rechtsgültigen Unterschrift gegenüber der Römisch-Katholischen-Kirchgemeinde, Heinrich Wettsteinstrasse 14, 8700 Küsnacht erklären.

Natürlich bedauern wir, wenn Sie diese Entscheidung treffen. Vielleicht lohnt sich vorher ein Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger über die Gründe Ihres Austrittsgesuchs. Vielleicht missbilligen sie ja auch nur die Kirchensteuer. Sie ist ein wichtiger Solidarbeitrag der Mitglieder für ihre Kirche. Über Höhe und Verwendung entscheiden demokratisch gewählte Kirchenmitglieder. Wir finanzieren damit den Erhalt unserer Gebäude und die Seelsorge. Unsere Seelsorger und Mitarbeiter stehen immer zur Verfügung, wo Menschen in vielfachen Nöten und in den verschiedensten Lebenssituationen gebraucht werden.

Zu den Folgen des Kirchenaustritts: Nach gültiger Rechtssprechung gilt nach wie vor derjenige, der aus der katholischen Körperschaft austritt, im Kanton Zürich als konfessionslos. Von Seiten der Kirche sind nach einem Austritt zum Beispiel die kirchliche Trauung, die Übernahme eines Patenamtes und auch die kirchliche Bestattung nur noch bedingt möglich.