Neue kantonale Schutzvorschriften für Gottesdienst und Kirchenkaffee Geschrieben am

Wir weisen die Gemeindemitglieder darauf hin, dass aufgrund steigender Infektionszahlen besondere Vorsicht bei unseren Versammlungen geboten ist.

In den Gottesdiensten gilt:
Sollten mehr als 100 Besucher und Besucherinnen anwesend sein, gilt das verschärfte Schutzkonzept mit Angabe des Namens und Maskenpflicht.
Um dies zu vermeiden, bitten wir, falls möglich, nicht nur den Hauptgottesdienst zu besuchen, sondern auch auf die Vorabendgottesdienste auszuweichen.
Im Kirchenkaffee gilt:
Alle Besucher und Besucherinnen des Kirchenkaffees nach dem Sonntagsgottesdienst müssen ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer) angeben.

In der Hoffnung auf ein rücksichtsvolles Miteinander möchten wir Begegnungen wieder ermöglichen und freuen uns, wenn auch Sie nach dem Gottesdienst noch ein wenig im Pfarreizentrum zu einer Tasse Kaffee verweilen.

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