Kirchenpflege

Die Kirchenpflege ist ein Wahlgremium mit begrenzter Amtszeit, gewählt werden die Mitglieder durch die Kirchgemeindeversammlung, der alle Pfarreimitglieder angehören, die auf dem Pfarreigebiet wohnen, über 18 Jahre alt und Schweizer Bürger sind. An der Spitze der Kirchenpflege steht der gewählte Kirchgemeindepräsident.

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Pfarreirat

Er setzt sich zusammen aus ehrenamtlich tätigen Laien jeden Alters, Mitgliedern aus Vereinen und Gruppierungen, sowie hauptberuflichen Mitarbeitern der Pfarrei.

Über seine Tätigkeit orientiert er die Pfarrgemeinde an der alljährlichen Pfarreiversammlung. Zum Zweck, die Gemeinschaft zu fördern und den Glauben zu vertiefen, verbringt der Pfarreirat alle zwei Jahre in einem Bildungshaus ein gemeinsames Wochenende.

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Kirchenstiftung

Die Pfarrkirchenstiftungen St. Georg und St. Agnes sind Stiftungen kirchlichen Rechts und werden von einem durch den Diözesanbischof errichteten Stiftungsrat verwaltet.

Ihre Mitglieder, die Stiftungsräte, sind vom Bischof auf unbeschränkte Zeit ernannt.

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